Pikettdienst 24h
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„Loslassen, wo wir festhalten möchten. Weitergehen, wo wir stehen bleiben möchten. Das sind die schwierigsten Aufgaben, vor die uns das Leben stellt.“

Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Beim Eintritt des Todes ist der diensthabende Arzt oder die Sanität (144) zu verständigen; sollten Sie Ihre/n Angehörige/n telefonisch nicht erreichen und vermuten Sie, dass etwas passiert sein könnte, rufen Sie die Polizei, die hilft Ihnen weiter.

Der Todesschein ist das wichtigste Dokument um alle weiteren Schritte in die Wege zu leiten.

Dank unserem fundierten Fachwissen können wir Ihnen sämtliche administrativen Pflichten abnehmen und innert kürzester Frist erledigen. Wir übernehmen die Erledigung der  Formalitäten, wie z. B. die Abmeldung bei Bestattungsamt respektive die Meldung bei der Gemeinde (muss innert 2 Tagen erfolgen). In Basel ist das Bestattungsamt, Hörnliallee 70 in Riehen jeweils unter Telefon 061 605 21 80 zu kontaktieren. Tritt der Todesfall im Altersheim in Basel oder im Spital Basel ein, dann erhält das Bestattungsamt am Folgetag eine Todesbescheinigung. Das Bestattungsamt ist für die Abwicklung der Bestattung zuständig und dort erhalten Sie den Termin für die Abdankungsfeier.

Eine offizielle Todesurkunde kann durch die Familie beim zuständingen Zivilstandsamt (Todesort) online bestellt werden.

 

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