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Basel, Rittergasse 33 Telefon 061 272 18 78, Fax 061 272 18 35 4410 Liestal, Kasernenstrasse 30 |
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Was wir für Sie tun könnenDie zahlreichen Dinge, die es für eine Beerdigung festzulegen gilt, sind den trauernden Angehörigen oft gar nicht bewusst. Sofern die Verstorbenen nicht schon zu Lebzeiten Bestattungsvorsorge getroffen haben, müssen die Hinterbliebenen die notwendigen Entscheidungen fällen. Diese Seite informiert über unumgängliche und mögliche Schritte, um dann im Sinne der Verstorbenen und der Trauerfamilien handeln zu können. Erledigung sämtlicher Formalitäten, wie: > Was ist bei einem Todesfall zu tun? (Administrative Pflichten) |
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© Bürgin & Thoma, Basel, info@buergin-thoma.ch |
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